Die im Rahmen der Zertifizierung von Organkrebszentren und Onkologischen Zentren etablierten Anforderungen der DKG sind inzwischen international etabliert und sichern in der onkologischen Versorgung Qualität auf hohem Niveau. Sie wurden auf der Basis der geografischen und gesundheitspolitischen Strukturen Deutschlands entwickelt. Die Besonderheiten des Schweizer Gesundheitssystems werden naturgemäss nicht abgebildet.
Ausgewählte Forderungen aus dem Anforderungskatalogen der DKG / OnkoZert werden den geografischen
und gesundheitspolitischen Strukturen der Schweiz entsprechend neu formuliert. Dabei wird darauf
geachtet, dass das in der Original-Forderung etablierte Qualitätsniveau auch in der «Swiss»
Formulierung erhalten bleibt, d.h. es werden keine Abstriche an der Qualität gemacht. Diese
neuen Formulierungen werden der DKG übergeben mit der Bitte, diese Formulierungen für die
Schweizer Krebszentren als äquivalent zu den bestehenden Formulierungen zu akzeptieren und diese
Formulierungen den Fachgutachtern für Audits in der Schweiz zu überlassen.
Die NSK hat der DKG den Katalog mit den neuen Formulierungen übergeben. Die DKG hat basierend auf
dem Katalog ein Dokument, in dem die Besonderheiten und Regeln für die Schweiz dargestellt sind,
erstellt. Der Titel des Dokuments lautet wie folgt: „Länderspezifische Äquivalenzen zu
Anforderungen in Erhebungsbögen der Deutschen Krebsgesellschaft.“ Dieses Dokument wird
Weiter wird in allen Erhebungsbögen von OnkoZert darauf hingewiesen, dass es für Schweizer
Zentren von der DKG freigegebene Interpretationshilfen gibt.
Länderspezifische Äquivalenzen zu Anforderungen in Erhebungsbögen der Deutschen Krebsgesellschaft